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Schufa - Inkasso - DSGVO – Urteile, Analysen und Tipps.

Code of Conduct – Die freiwillige Regel, die alles erlaubt (außer Verantwortung)

Der „Code of Conduct“ der Wirtschaftsauskunfteien wurde 2024 formal genehmigt – doch er ersetzt keine rechtliche Prüfung im Einzelfall. Urteile von EuGH (C-26/22), LG Berlin und OLG Köln 2025 zeigen: Ohne gültige Einwilligung und vor der Genehmigung gespeicherte Daten dürfen nicht weiterverarbeitet werden. Genehmigt heißt nicht gerechtfertigt. Der Code of Conduct ersetzt keine Einzelfallprüfung – und stellt keine eigenständige Rechtsgrundlage nach Art. 6 DSGVO dar. Und es ist KEIN Gesetz

OLG Köln 15 U 249/24 & LG Aachen 2025 – Aktuelle Urteile zur SCHUFA-Speicherung erledigter Forderungen
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