Der „Code of Conduct“ der Wirtschaftsauskunfteien wurde 2024 formal genehmigt – doch er ersetzt keine rechtliche Prüfung im Einzelfall. Urteile von EuGH (C-26/22), LG Berlin und OLG Köln 2025 zeigen: Ohne gültige Einwilligung und vor der Genehmigung gespeicherte Daten dürfen nicht weiterverarbeitet werden. Genehmigt heißt nicht gerechtfertigt. Der Code of Conduct ersetzt keine Einzelfallprüfung – und stellt keine eigenständige Rechtsgrundlage nach Art. 6 DSGVO dar. Und es ist KEIN Gesetz