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Make Schufa DSGVO compliant again! ( überhaubt )

Ich habe bezahlt. Die SCHUFA löscht trotzdem nicht. Und der Staat schaut zu.

Es gibt viele Menschen mit negativen SCHUFA-Einträgen.
Was kaum jemand weiß:
Auch wenn man bezahlt hat, bleibt der Eintrag noch drei Jahre gespeichert.
Egal, wie sehr man sich bemüht, wie sehr man sich verändert –
die Vergangenheit bleibt als Schatten stehen.


Meine Geschichte (in Kürze):

Ich hatte eine Phase im Leben, in der ich durch eine längere Krankheit und berufliche Probleme in eine finanzielle Schieflage geraten bin.
Es kam zu einem SCHUFA-Eintrag.

Ich hätte den leichten Weg gehen können – in die Privatinsolvenz.
Aber ich wollte Verantwortung übernehmen und meine Schulden selbst begleichen.
Ich habe jeden Cent bezahlt.

Rückblickend war das vielleicht ein Fehler.
Denn wer Insolvenz anmeldet, wird oft schneller wieder aus der SCHUFA gelöscht als jemand, der selbstständig zurückzahlt. ( 3 Jahre plus 6 Monate dann ist deine Schufa sauber )


Die SCHUFA löscht nicht – obwohl sie es meiner Meinung nach sollte.

Ich habe 2023 bezahlt. ( nach Jahrelanger Ratenzahlung )
Die SCHUFA will erst 2026 löschen.
Drei Jahre lang blockiert sie mir den Zugang zu Kredit, Mobilität, Wohnungen, Verträgen – obwohl der Fall längst erledigt ist.

Und das ist kein Einzelfall.
Laut Angaben der SCHUFA selbst erleben nur 5–6%* der Betroffenen einen erneuten Zahlungsausfall.
Das bedeutet:
95 % der Menschen zahlen – und machen nie wieder Probleme.
Aber 100 % werden gespeichert. Pauschal. Ohne Prüfung.

*Urteilsbegründung LG Berlin, Az. 63 O 56/24, Seite 7, Absatz 5

Das ist nicht mehr verhältnismäßig.

Die DSGVO (Art. 6 & 17) sagt:
Daten dürfen nur gespeichert werden, wenn sie nötig sind.
Gerichte wie das LG Berlin (63 O 56/24) und das LG Traunstein ( 3 O 801/24 ) urteilen:

Erledigte Einträge sind zu löschen – wenn kein berechtigtes Interesse mehr besteht.

Und was tut der Staat?

Er sagt:

„Dashcams dürfen nicht dauerhaft filmen – das verletzt den Datenschutz.“

Aber wenn die SCHUFA deine bezahlten Schulden drei Jahre speichert –
obwohl du längst wieder auf den Beinen bist?
Dann sagt der Staat:

„Wir prüfen das - irgendwann.“

Aktuelle Urteile bestätigen, Pauschale 3 Jahresfrist ist nicht haltbar

Hier gehts direkt zur Quelle

LG Berlin (Az. 63 O 56/24)
Das Gericht zerlegt die SCHUFA mit ihren eigenen Zahlen:

„Aus den von der Beklagten behaupteten Zahlen ergibt sich nur eine vergleichsweise marginale Rückfallgefahr – nämlich nur in 5–6 % der Fälle.“
Fazit: Eine drei Jahre lange Speicherung ist nicht verhältnismäßig und verstößt gegen Art. 5 und 6 DSGVO.

Landgericht Duisburg (Az. 4 O 423/23)

„Die fortgesetzte Speicherung nach Begleichung der Forderung ist nicht mehr gerechtfertigt.“

Landgericht Karlsruhe (Az. 7 O 118/24)

„Eine Speicherung ist nur dann gerechtfertigt, wenn sie für Zwecke der Bonitätsprüfung weiterhin erforderlich ist.“

Landgericht Traunstein (Az. 3 O 801/24)

„Die Speicherung von Titelforderungen über sechs Monate hinaus ist unzulässig.“


Dieser Umgang mit Menschen muss enden. Der Datenschutz soll meine Daten VOR der Schufa und Co schützen und nicht die Schufa schützen!


Was ich will?

  • Dass erledigte Einträge gelöscht werden, wenn kein Risiko mehr besteht.
  • Dass der Staat prüft, ob privatwirtschaftliches Scoring überhaupt noch legitim ist.
  • Und dass Menschen wie ich nicht bestraft werden, obwohl sie längst gezahlt haben.

Wenn du betroffen bist: Schreib mir: [email protected]

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