Hier dokumentiere ich einen meiner bisherigen Schriftwechsel mit der SCHUFA Holding AG – konkret mein Lösch- und Score-Berichtigungsersuchen vom 18. Februar 2025 und die Antwort vom 3. März 2025.
Dieser Beitrag soll Betroffenen und Medien zeigen, wie die SCHUFA mit berechtigten datenschutzrechtlichen Ersuchen umgeht – insbesondere, wenn diese nicht von einer Kanzlei stammen.
(Spoiler: Freundlich, aber ohne Substanz.)
Natürlich – wie immer – erfolgte die Antwort per Briefpost.
E-Mail-Kommunikation? Ist bei der SCHUFA scheinbar immer noch Zukunftsmusik.
Für ein „datengetriebenes“ Unternehmen wirkt das ehrlich gesagt... steinzeitlich.
📌 Das Wichtigste in Kürze
Meta Data
Laufzeit Schufa intern 18.02 - 03.03 (13 Tage / 9 Werktage )
🟢 Meine Kernargumente:
- Aufforderung zur Löschung nach Art. 17 DSGVO (Eintrag erledigt am 28.04.2023)
- Score-Berichtigung nach Art. 16 DSGVO
- Verhältnismäßigkeit der Speicherung widerlegt (6 Monate statt 36 Monate)
- Verweis auf relevante Urteile:
- LG Traunstein, Az. 3 O 801/24
- LG Berlin, Az. 63 O 56/24
- EuGH, C-25/22 & C-64/22
- Verweis auf 882e ZPO und InsBekV (Vergleich zu staatlicher Praxis)
- Hinweis auf fehlenden Zweck und widersprüchliche Praxis der SCHUFA
- Fristsetzung + Androhung von Beschwerde + DSGVO-Schadensersatz
🔴 Was die SCHUFA dazu sagt:
Argument | Reaktion |
---|---|
Art. 17 DSGVO – Löschung | Wird abgelehnt, da „36 Monate taggenau“ Standardpraxis sei ohne rechtliche Begründung/Gerichtlich bereits widerlegt! |
Art. 16 DSGVO – Score-Berichtigung | Keine Antwort |
Urteile & Rechtsgrundlagen | Ignoriert |
Speicherzweck | Keine konkrete Angabe |
Score-Transparenz | Nicht angesprochen |
Verhältnismäßigkeit | Nicht bewertet |
Vergleich zu § 882e ZPO | Ignoriert |
⚖️ Juristische Argumentation der SCHUFA:
- Berufung auf interne Speicherfrist (36 Monate), ohne konkrete Rechtsgrundlage nach Art. 6 DSGVO
- Allgemeine Hinweise auf Zweck und Vollständigkeit der Datenbasis
- Keine konkrete Auseinandersetzung mit den genannten Urteilen
- Kein Hinweis auf Betroffenenrechte nach Art. 16/17 außer dem Hinweis „kein voraussetzungsloses Recht“
🧠 Fazit
Mal wieder eine Runde Taubenschach mit der SCHUFA.
Trotz sauberer Argumentation und klarer rechtlicher Verweise wurden alle relevanten Punkte ignoriert.
Statt einer juristisch fundierten Antwort folgt die Wiederholung interner Speicherregeln – ohne erkennbare Rechtsgrundlage oder Substanz.
Die SCHUFA zeigt erneut, dass sie auf DSGVO-Ersuchen ohne Anwaltsbrief nur mit Blockade reagiert. Was konträr zu ihren eigenen Aussagen in anderen Schreiben vom Service Center ist ( Antwort der Schufa auf ein Offizielles Anwaltsschreiben Mandantschaft der Anwaltskanzlei Dr. Veaceslav Ghendler )