Hinweis: Ich bin kein Jurist – das ist meine persönliche Zusammenfassung in verständlicher Sprache.
Am 10.04.2025 entschied das OLG Köln (15 U 249/24), dass erledigte Negativeinträge schneller gelöscht werden müssen. Die SCHUFA hat dagegen nun Revision beim BGH eingelegt.
Ihre bisherige PR-Veröffentlichung dazu ist dünn – und ihre Kernargumente wie "Überschuldung" und "höhere Kreditausfälle" vermag sie wieder einmal nicht mit harten Zahlen zu belegen.
Ich verweise ausdrücklich auf das Urteil des LG Berlin II (Az. 63 O 56/24 ), wo es der SCHUFA nicht gelungen ist diese Behauptungen zu belegen.
Umso absurder wirkt es, dass die SCHUFA mit denselben schwachen Argumenten – trotz EuGH-Urteil – nun erneut den Rechtsweg zum BGH beschreitet.
Mein Eindruck: Man versucht einfach, durch eine Revision Zeit zu kaufen und zwei weitere Jahre Speicherpraxis herauszuschlagen.
Fakt ist:
Der BGH muss sich an der Rechtsprechung des EuGH orientieren.
Das OLG Köln hat das getan – und auch der BGH wird daran nicht vorbeikommen.
Deshalb wird das Ergebnis beim BGH am Ende genau dasselbe sein.
Die Scheinargumente der SCHUFA im Faktencheck:
1. Argument: Überschuldung
Die SCHUFA behauptet, eine frühere Löschung erledigter Forderungen würde zu mehr Überschuldung führen.
Realität:
- Gerichtsurteile stellen klar: Menschen dürfen sich privat überschulden, das ist ihr gutes Recht.
- Überschuldung entsteht nicht dadurch, dass alte, beglichene Forderungen gelöscht werden, sondern durch neue Schulden.
- Welche Überschuldung genau? Menschen haben ihre alten Schulden bezahlt.
Mir sind bislang keine unabhängigen Studien bekannt, auf die sich diese Behauptungen stützen.
Meine Forderung an die SCHUFA:
Sollten belastbare Zahlen aus unabhängigen Quellen vorliegen, sollten diese transparent gemacht werden. Andernfalls wirken die Aussagen wenig nachvollziehbar – gerade im Lichte der bisherigen Gerichtsurteile.
2. Argument: Weniger Kredite und steigende Zinsen
Die SCHUFA behauptet, eine frühere Löschung würde zu höheren Zinsen und weniger Krediten führen.
Realität:
- Die Leitzinsen werden von der EZB gesteuert, nicht von der SCHUFA.
- Banken entscheiden frei, ob sie Kredite vergeben – auch ohne SCHUFA-Informationen.
- Die SCHUFA selbst sagt, Banken seien bei Bonitätsprüfungen frei – also was denn nun?
Fakt:
Banken könnten Kreditwürdigkeitsprüfungen auch ohne SCHUFA vornehmen, z. B. durch Einblick in Kontoauszüge oder laufende Verbindlichkeiten.
3. Warum speichert die SCHUFA erledigte Forderungen 36 Monate?
Weil es ihr Geschäftsmodell ist.
Je mehr Personen die SCHUFA als „Risiko“ klassifizieren kann, desto mehr Auskünfte werden verkauft, desto mehr Geld verdient sie.
Es geht nicht um Verbraucherschutz – es geht meiner Meinung nach um Profit.
4. Muss die SCHUFA erledigte Forderungen jetzt löschen?
Moralisch und ethisch: ja.
Formal juristisch: Nur auf Antrag und nur nach langem Kampf.
In der Praxis bleibt Betroffenen oft nur der Klageweg.
5. Habe ich Anspruch auf Schadensersatz, wenn die SCHUFA zu lange speichert?
In solchen Fällen empfiehlt es sich, anwaltlichen Rat einzuholen
Die Argumentation der SCHUFA ist dünn, unbelegt und dient nur einem Ziel: das Geschäftsmodell so lange wie möglich zu erhalten.
Mit jedem verlorenen Verfahren wird klarer: Das EU-Recht stärkt die Rechte der Bürger, nicht die Rendite einer privaten Auskunftei mit reinem wirtschaftlichem Interesse.
Ach ja liebes SCHUFA PR Team 180 Urteile ? Total Professionell, welche Urteile ( die haben normal Aktenzeichen und Gerichte die man eigentlich dann angeben sollte ) was für ein Zeitraum ? Ohne Quellenangabe ist diese Zahl schlicht wertlos.