Blueskyperle Logo
hero Logo
Home
Schufa - Inkasso - DSGVO – Urteile, Analysen und Tipps.

„Datenschutzbehörden in Deutschland: Wir prüfen… irgendwann.“

Wie ich eine Beschwerde gegen die SCHUFA einreichte – und in einem schwarzen Loch landete.

Am 2. März 2025 reichte ich eine DSGVO-Beschwerde beim Hessischen Datenschutzbeauftragten ein. Bis zum 11. April bekam ich nur ein Aktenzeichen. Und die höfliche Bitte, doch bitte nicht mehr nachzufragen. 🤡

Worum ging es?

Ich hatte eine Forderung aus dem Jahr 2010!! vollständig beglichen. Die SCHUFA speichert den negativen Eintrag trotzdem weiter – obwohl laut DSGVO und mehreren Urteilen (u. a. vom LG Traunstein, LG Berlin und sogar dem EuGH und ganz neu das OLG Köln) klar ist: Das geht so nicht.

Trotz wiederholter Schreiben und klarer Argumentation verweigert die SCHUFA die Löschung. Also reichte ich Beschwerde bei der zuständigen Datenschutzaufsicht in Hessen ein.

Was dann geschah?

Nichts. Zumindest für sechs Wochen.

Am 11. April kam dann eine Email. Inhalt:

  • Ein Aktenzeichen
  • Der Hinweis, dass mein Anliegen nun „geprüft“ werde
  • Und eine Bitte, doch bitte nicht nochmals nachzufragen 🧙‍♂️

Und jetzt?

Ja, was eigentlich? Ich weiß es nicht. Du weißt es nicht. Niemand weiß es.

Das Verfahren kann Wochen, Monate oder Jahre dauern. Vielleicht fällt es in ein schwarzes Loch. Vielleicht wird es „wegen Überlastung“ irgendwann einfach eingestellt. Vielleicht kommt auch irgendwann ein Ergebnis - ungewiss.


Systemische Kritik: Was läuft hier falsch?

Datenschutzbehörden in Deutschland sind massiv unterbesetzt – und scheinen sich bei komplexeren Fällen oft hinter Prüfungsvermerken zu verstecken, statt wirksam zu handeln. Dabei wäre gerade hier aufsichtsrechtlicher Druck notwendig, um strukturelles Unrecht zu beenden.

🔗 Weitere Themen:
dsgvoschufadatenschutzbehörden
Weitere Inhalte
Impressum
SCHUFA Files Part 1SCHUFA Files Part 2Meine Story
0%