Transparenz à la SCHUFA
Während die SCHUFA bemüht scheint, ihr Geschäftsmodell ins Zeitalter der DSGVO zu retten, bleiben dabei aus meiner Sicht zentrale Datenschutzpflichten auf der Strecke.
In meinem konkreten Fall wurden gesetzliche Auskunftsrechte nur unvollständig oder verzögert erfüllt – wie man in meiner „Liebesbrief-Reihe“ an die SCHUFA sehr schön nachvollziehen kann. 💌
Aber Moment!
Seit einiger Zeit prangt auf den Antwortschreiben ein neuer Abschnitt zur „Transparenz“.
(Vermutlich, weil ein Gericht sie irgendwann dazu verdonnert hat – reine Mutmaßung, versteht sich. 😉)
🎯 Suchspiel:
Wo genau auf dem Schreiben wird eigentlich auf Ihre Rechte als betroffene Person hingewiesen?

✅ Deshalb hier nochmal – in groß und barrierefrei – die Betroffenenrechte laut DSGVO (so wie’s eigentlich sein sollte):
Jede betroffene Person hat gegenüber der SCHUFA das
- Recht auf Auskunft nach Art. 15 DSGVO
- Recht auf Berichtigung nach Art. 16 DSGVO
- Recht auf Löschung nach Art. 17 DSGVO
- Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Art. 18 DSGVO
Die SCHUFA hat hierfür ein Service Center eingerichtet:
📮 SCHUFA Holding AG, Service Center, Postfach 10 34 41, 50474 Köln
🌐 www.schufa.de/kontakt
Darüber hinaus kannst du dich an die zuständige Aufsichtsbehörde wenden:
👉 Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Außerdem:
- Einwilligungen können jederzeit beim Vertragspartner widerrufen werden.
- Du hast das Recht auf Widerspruch nach Art. 21 Abs. 1 DSGVO – formlos, ohne Faxgerät oder Glaskugel.
Weitere Hinweise findest du unter:
https://www.schufa.de/global/datenschutz-dsgvo/
Weil Datenschutz nicht im Kleingedruckten versteckt gehört.